Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Leistungsumfang
- Angebot und Vertragsschluss
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Projektablauf und Termine
- Abnahme
- Gewährleistung und Mängelhaftung
- Haftungsbeschränkung
- Datenschutz und Vertraulichkeit
- Rechte an Arbeitsergebnissen
- Vertragsdauer und Kündigung
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge zwischen:
E-Mail: info@odoo-migration.ch
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») über ERP-Migrationsdienstleistungen sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Implementierungsleistungen.
Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern im Sinne des Schweizer Obligationenrechts. Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Migrationsdienste
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen im Rahmen von ERP-Migrationsprojekten:
- Analyse der bestehenden ERP-Systemstruktur und Datenbestände
- Erstellung eines Datenmappings vom Quellsystem zum Odoo-Datenmodell
- KI-gestützte Datentransformation, -bereinigung und -normalisierung
- Import und Validierung der migrierten Daten in Odoo
- Qualitätsprüfung und Testen der migrierten Daten
- Begleitung beim Go-Live
2.2 Nicht im Leistungsumfang
Ebenfalls nicht enthalten, sofern nicht gesondert vereinbart:
- Odoo-Konfiguration und Customizing über das Datenmapping hinaus
- Schulungen (können separat beauftragt werden)
- Laufender technischer Support nach Go-Live
- Entwicklung kundenspezifischer Module
- Infrastruktur, Hosting und Server-Setup
2.3 Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Der auf der Website angezeigte Preiskalkulator dient ausschliesslich zur unverbindlichen Orientierung. Ein verbindliches Angebot ergibt sich erst aus der schriftlichen Offerte des Auftragnehmers.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Offerte des Auftragnehmers
- Schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) des Kunden
Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders vermerkt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Ein ERP-Migrationsprojekt erfordert aktive Mitwirkung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- Einen fachkundigen Ansprechpartner (Projektverantwortlichen) zu benennen
- Rechtzeitig Zugang zu Quellsystem, Daten und relevanter Dokumentation zu gewähren
- Exportdateien oder Datenbankzugänge in vereinbarter Form bereitzustellen
- Rückmeldungen und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen zu erteilen
- Den Auftragnehmer unverzüglich über relevante Änderungen (z.B. am Quellsystem) zu informieren
Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung des Zeitplans und ggf. zur Verrechnung von Wartezeiten zum vereinbarten Stundensatz.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), sofern anwendbar. Der massgebliche Stundensatz beträgt CHF 180.– exkl. MWST, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
5.2 Zahlungsplan
Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan:
- 30% Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung / Auftragsbestätigung
- 40% Zwischenzahlung nach abgeschlossenem Datenmapping und Testmigration
- 30% Schlusszahlung nach Go-Live und Abnahme
5.3 Zahlungsfrist
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen.
5.4 Spesen und Reisekosten
Reise- und Aufenthaltskosten für Vor-Ort-Einsätze werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet und sind nicht im Projektpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 6 Projektablauf und Termine
Zeitpläne und Terminangaben sind Richtwerte und setzen die vollständige Mitwirkung des Kunden gemäss § 4 voraus. Verbindliche Meilensteine werden im Projektplan festgehalten.
Verzögerungen durch höhere Gewalt (z.B. Systemausfälle beim Kunden, unvollständige Datenlieferungen, Krankheit) befreien den Auftragnehmer von der Einhaltung von Terminen. Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich über Verzögerungen informieren.
§ 7 Abnahme
Nach Abschluss der Migration übermittelt der Auftragnehmer die Arbeitsergebnisse zur Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder begründete Mängel zu melden.
Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Migrationsleistungen mit der nötigen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik erbracht werden.
Bei begründeten Mängelrügen innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, den Mangel innert angemessener Frist zu beheben (Nachbesserung). Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, hat der Kunde das Recht auf angemessene Preisminderung.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die entstehen durch:
- Fehlerhafte oder unvollständige Datenzulieferung durch den Kunden
- Nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte
- Inkompatibilitäten der Odoo-Lizenz oder -Version ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet für direkte Schäden nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, und zwar begrenzt auf die Höhe der im betreffenden Projekt fakturierten Vergütung.
Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, vor Beginn der Migration ein vollständiges Backup aller Quelldaten anzufertigen. Eine Haftung für Datenverluste, die auf fehlende Backups zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Migrationsleistungen verarbeitet der Auftragnehmer ggf. personenbezogene Daten des Kunden. Die Parteien schliessen einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss Art. 28 DSGVO bzw. dem Schweizer DSG ab.
10.2 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen vertraulichen Informationen (Geschäftsdaten, technische Details, Kundendaten) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für 5 Jahre.
10.3 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 11 Rechte an Arbeitsergebnissen
Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die im Rahmen des Projekts erstellten Datenmappings, Transformationsscripte und migrierten Daten in das Eigentum des Kunden über.
Der Auftragnehmer behält das Recht, im Rahmen des Projekts entwickelte allgemeine Methoden, Tools und Know-how (ohne kundenbezogene Inhalte) für weitere Projekte zu verwenden.
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen nach Mahnung
- Schwerwiegende Verletzung der Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung
- Insolvenz einer Partei
Bei ausserordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer werden bereits erbrachte Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
Bei ausserordentlicher Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund ist die vereinbarte Vergütung anteilig für erbrachte Leistungen zuzüglich einer Ausfallentschädigung von 20% der verbleibenden Auftragssumme zu bezahlen.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese AGB sowie alle darauf basierenden Verträge unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist [Stadt], Schweiz. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuell ausgehandelten Projektvertrag geht der Projektvertrag vor.