Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2025 · Odoo Migration DACH · Gültig für alle Dienstleistungsverträge

Hinweis: Diese AGB gelten ausschliesslich für B2B-Verträge zwischen Odoo Migration DACH und Unternehmen (keine Verbraucherverträge). Massgebendes Recht ist das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
  2. Leistungsumfang
  3. Angebot und Vertragsschluss
  4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  6. Projektablauf und Termine
  7. Abnahme
  8. Gewährleistung und Mängelhaftung
  9. Haftungsbeschränkung
  10. Datenschutz und Vertraulichkeit
  11. Rechte an Arbeitsergebnissen
  12. Vertragsdauer und Kündigung
  13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  14. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge zwischen:

Odoo Migration DACH (nachfolgend «Auftragnehmer»)
E-Mail: info@odoo-migration.ch

und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») über ERP-Migrationsdienstleistungen sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Implementierungsleistungen.

Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern im Sinne des Schweizer Obligationenrechts. Abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Migrationsdienste

Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen im Rahmen von ERP-Migrationsprojekten:

2.2 Nicht im Leistungsumfang

⚠️ Die Odoo-Lizenz (Community oder Enterprise) ist nicht Bestandteil des Migrationsauftrags und wird separat mit Odoo S.A. oder einem zertifizierten Partner vereinbart. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Lizenzkosten oder Lizenzvereinbarungen.

Ebenfalls nicht enthalten, sofern nicht gesondert vereinbart:

2.3 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien und können zu einer Anpassung von Preis und Zeitplan führen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Der auf der Website angezeigte Preiskalkulator dient ausschliesslich zur unverbindlichen Orientierung. Ein verbindliches Angebot ergibt sich erst aus der schriftlichen Offerte des Auftragnehmers.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  1. Schriftliche Offerte des Auftragnehmers
  2. Schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) des Kunden

Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders vermerkt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Ein ERP-Migrationsprojekt erfordert aktive Mitwirkung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung des Zeitplans und ggf. zur Verrechnung von Wartezeiten zum vereinbarten Stundensatz.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), sofern anwendbar. Der massgebliche Stundensatz beträgt CHF 180.– exkl. MWST, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

5.2 Zahlungsplan

Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan:

5.3 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen.

5.4 Spesen und Reisekosten

Reise- und Aufenthaltskosten für Vor-Ort-Einsätze werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet und sind nicht im Projektpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 6 Projektablauf und Termine

Zeitpläne und Terminangaben sind Richtwerte und setzen die vollständige Mitwirkung des Kunden gemäss § 4 voraus. Verbindliche Meilensteine werden im Projektplan festgehalten.

Verzögerungen durch höhere Gewalt (z.B. Systemausfälle beim Kunden, unvollständige Datenlieferungen, Krankheit) befreien den Auftragnehmer von der Einhaltung von Terminen. Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich über Verzögerungen informieren.

§ 7 Abnahme

Nach Abschluss der Migration übermittelt der Auftragnehmer die Arbeitsergebnisse zur Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder begründete Mängel zu melden.

Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Migrationsleistungen mit der nötigen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik erbracht werden.

Bei begründeten Mängelrügen innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, den Mangel innert angemessener Frist zu beheben (Nachbesserung). Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, hat der Kunde das Recht auf angemessene Preisminderung.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die entstehen durch:

§ 9 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet für direkte Schäden nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, und zwar begrenzt auf die Höhe der im betreffenden Projekt fakturierten Vergütung.

Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbrechungen ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, vor Beginn der Migration ein vollständiges Backup aller Quelldaten anzufertigen. Eine Haftung für Datenverluste, die auf fehlende Backups zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Auftragsverarbeitung

Im Rahmen der Migrationsleistungen verarbeitet der Auftragnehmer ggf. personenbezogene Daten des Kunden. Die Parteien schliessen einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss Art. 28 DSGVO bzw. dem Schweizer DSG ab.

10.2 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen vertraulichen Informationen (Geschäftsdaten, technische Details, Kundendaten) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für 5 Jahre.

10.3 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 11 Rechte an Arbeitsergebnissen

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die im Rahmen des Projekts erstellten Datenmappings, Transformationsscripte und migrierten Daten in das Eigentum des Kunden über.

Der Auftragnehmer behält das Recht, im Rahmen des Projekts entwickelte allgemeine Methoden, Tools und Know-how (ohne kundenbezogene Inhalte) für weitere Projekte zu verwenden.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ausserordentlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

Bei ausserordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer werden bereits erbrachte Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.

Bei ausserordentlicher Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund ist die vereinbarte Vergütung anteilig für erbrachte Leistungen zuzüglich einer Ausfallentschädigung von 20% der verbleibenden Auftragssumme zu bezahlen.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese AGB sowie alle darauf basierenden Verträge unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist [Stadt], Schweiz. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

⚠️ Bitte ergänzen Sie den Gerichtsstand mit Ihrer Stadt (z.B. Zürich, Basel, Bern).

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuell ausgehandelten Projektvertrag geht der Projektvertrag vor.